Elternzeit: Auszeit vom Job
Elternzeit meldet ihr bei eurem Arbeitgeber an. Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes gilt grundsätzlich eine Anmeldefrist von sieben Wochen, im Zeitraum vom dritten bis vor dem achten Geburtstag im Regelfall 13 Wochen. Abweichungen sind in besonderen Fällen möglich.
Elterngeld: Finanzielle Unterstützung
Elterngeld kann Einkommensverluste nach der Geburt teilweise ausgleichen. Die Höhe hängt unter anderem vom vorherigen Einkommen und der gewählten Bezugsform ab. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat, sofern Anspruch besteht.
Der Antrag wird nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Bei der Aufteilung kann ElterngeldPlus interessant sein, etwa wenn ihr früher wieder in Teilzeit arbeitet. Die passende Kombination hängt davon ab, wie ihr Erwerbsarbeit und Betreuung plant. Nutzt vor eurer Entscheidung den offiziellen Elterngeldrechner des Bundes.
Einkommensgrenze und Parallelbezug
Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im maßgeblichen Jahr. Für den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld gelten Einschränkungen und Ausnahmen. Rechnet deshalb nicht mit alten Beispielen aus dem Internet.
Ein gemeinsamer Plan hilft
Notiert die geplanten Lebensmonate des Kindes, gewünschte Arbeitszeiten, mögliche Zuverdienste und den Termin für die Anmeldung der Elternzeit. So wird aus vielen Einzelentscheidungen eine gemeinsame Planung.